Private Krankenversicherung


Eine Krankenversicherung zahlt dem Versicherten vollständig oder anteilsmäßig die Behandlungskosten bei Krankheiten, Schwangerschaft sowie nicht selten auch nach Unfällen (je nach Land gibt es auch die Unfallversicherung) zurück.  Sie gehört dem Gesundheits- sowie in einigen Ländern auch dem Sozialversicherungssystem an.

Entweder kann man freiwillig in einer Krankenversicherung Mitglied sein (Private Krankenversicherung) oder die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend (Gesetzliche Krankenversicherung).

Aufgrund laufender Berichte in den Medien, die Adaptierungen und Einsparungen im Gesundheitssystem und in gesetzlichen Krankenversicherungen betreffen,  bekommt es immer mehr an Bedeutung, einer privaten Krankenversicherung beizutreten.

 

Dabei ist zu raten, sich vor dem Abschließen dieser Versicherung über verschiedene verfügbare Produkte sowie unterschiedliche Tarife zu informieren, was sich als nicht sehr leicht erweist, denn aufgrund der steigenden Anzahl an Versicherungsanbietern am Markt, verliert man schnell den Überblick.

Von Wichtigkeit ist es vor allem über die Höhe von Tarifen Bescheid zu wissen, die  von mehreren persönlichen Faktoren abhängt. Diese werden im Folgenden aufgelistet:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Einkommenshöhe
  • Berufsgruppe
  • gesundheitlicher Zustand

Zudem sollte der Tarif an individuelle Bedürfnisse angepasst sein.

Eine Unterscheidung bei privaten Krankenversicherungen kann außerdem nach dem Leistungsumfang erfolgen. Es gibt drei verschiedene Umfangsgrößen:

  1. Vollversicherung:  Es werden die gesamten Behandlungskosten rückerstattet.
  2. Teilversicherung: Es werden die Behandlungskosten teilweise zurückgezahlt.
  3. Zusatzversicherung: Diese wird als Ergänzung neben der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt.

Zusätzlich zu beachten ist, dass bei der privaten Krankenversicherung jede Einzelperson versichert wird und Mitglieder der Familie, die noch kein eigenes Einkommen haben,  nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden können.

Ein Unterschied im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen ist auch die Abrechnung mit den jeweiligen Ärzten, denn Behandlungskosten werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Was bedeutet dies für den Privatversicherten? Er zahlt diese Rechnung ein und gibt diese im Nachhinein bei der Privatversicherung ab, um die Behandlungskosten je nach Leistungsumfang der Versicherung voll oder teilweise rückerstattet zu bekommen.

Abschließend kann man zusammenfassen, dass es von großer Bedeutung ist, sich ausgiebig beraten zu lassen, um die Variante  zu finden, die am besten an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist.